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Recht und Heilmittelwerbegesetz

Impressum für Heilpraktiker: Diese Angaben gehören hinein

Von Jonas Siepen, Webdesign für HeilpraktikerAktualisiert am 31. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Das Impressum einer Heilpraktikerpraxis enthält neben Name, Anschrift und Kontaktdaten in der Regel die Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie erteilt wurde, die zuständige Aufsichtsbehörde und die berufsrechtlichen Regelungen. Es muss von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein.

Braucht jede Heilpraktiker-Website ein Impressum?

Ja. Wer eine Website geschäftlich betreibt, stellt seit Mai 2024 nach dem Digitale-Dienste-Gesetz ein Impressum bereit. Vorher regelte das Telemediengesetz dasselbe. Das Impressum zeigt Besuchern, wer hinter der Praxis steht, und schafft damit auch Vertrauen.

Welche Grundangaben gehören hinein?

  • Vor- und Nachname, bei einer Gesellschaft der Name und die vertretungsberechtigte Person
  • Vollständige Anschrift der Praxis, kein Postfach
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse für eine schnelle Kontaktaufnahme
  • Falls vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registereintrag

Welche Angaben kommen speziell für Heilpraktiker dazu?

Heilpraktiker üben ihren Beruf mit einer behördlichen Erlaubnis aus. Deshalb enthalten die gängigen Mustertexte zusätzliche Angaben:
  • Die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ oder „Heilpraktikerin“ und den Staat, in dem sie erteilt wurde, also Deutschland
  • Die zuständige Aufsichtsbehörde, in der Regel das Gesundheitsamt, das Ihre Erlaubnis erteilt hat, mit Anschrift
  • Die berufsrechtlichen Regelungen, also das Heilpraktikergesetz und seine Durchführungsverordnung, mit einem Hinweis, wo man sie nachlesen kann
Viele Muster nennen außerdem den Berufsverband, falls Sie Mitglied sind, und Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung. Was davon bei Ihnen dazugehört, hängt von Ihrer Situation ab.

Was gilt für Heilpraktiker für Psychotherapie?

Grundsätzlich dasselbe. Die Berufsbezeichnung lautet dann zum Beispiel „Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“, so wie es in Ihrer Erlaubnis steht. Übernehmen Sie die Formulierung wörtlich aus Ihrer Urkunde.

Was ist mit dem Hinweis zur Umsatzsteuer?

Heilberufliche Leistungen von Heilpraktikern sind in vielen Fällen von der Umsatzsteuer befreit. Manche Muster empfehlen, darauf im Impressum hinzuweisen. Ob und wie das bei Ihnen passt, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Wo muss das Impressum auf der Website stehen?

Es sollte leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: ein Link mit der Bezeichnung „Impressum“ im Fußbereich jeder Seite.

Wie erstelle ich ein passendes Impressum?

Am einfachsten mit einem aktuellen Muster einer Kammer oder Fachkanzlei, das bereits auf das Digitale-Dienste-Gesetz angepasst ist. Ältere Muster verweisen oft noch auf das Telemediengesetz. Bei den Websites, die ich für Heilpraktiker baue, kümmere ich mich von Anfang an darum, dass Impressum und Datenschutzerklärung vollständig sind, damit Sie sich darum nicht sorgen müssen. Mehr dazu im Artikel Was gehört auf die Website eines Heilpraktikers?

Nächster Schritt

Sehen Sie, wie Ihre Praxis online wirken könnte.

Ich erstelle Ihnen kostenlos und unverbindlich eine individuelle Musterseite. In einem kurzen Gespräch von rund 25 Minuten klären wir vorher, was Ihre Praxis ausmacht. Erst ansehen, dann entscheiden.

Lieber schreiben? jonas.siepen@praxis-webagentur.de