Honorare und Positionierung
Honorare auf der Website angeben: Ist das sinnvoll und wie geht es?
Kurz gesagt
Ja, für die meisten Praxen ist es sinnvoll, Honorare auf der Website zu nennen. Eine kurze Übersicht mit Erstanamnese, Folgetermin, Dauer und einem Hinweis zur Kostenerstattung beantwortet die häufigste Frage vor dem ersten Termin und bringt Anfragen von Menschen, die bereits wissen, was sie erwartet.
Sollte ich meine Honorare auf der Website nennen?
In den meisten Fällen ja. Die Frage nach den Kosten gehört zu den ersten, die sich Menschen vor einem Termin bei einer Heilpraktikerpraxis stellen, weil sie die Behandlung in der Regel selbst bezahlen. Finden sie online keine Antwort, rufen sie entweder an und unterbrechen Ihre Behandlungen, oder sie melden sich gar nicht erst. Eine klare Übersicht nimmt diese Unsicherheit und spart Ihnen wiederkehrende Gespräche am Telefon.
Welche Vorteile bringt Transparenz bei den Honoraren?
Transparenz schafft Vertrauen und sortiert Anfragen vor. Konkret heißt das:
- Interessenten kennen den Rahmen und melden sich mit realistischen Erwartungen
- Sie führen weniger Gespräche, die nur am Preis scheitern
- Ihre Praxis wirkt offen und professionell
- Die Seite beantwortet eine Frage, die Menschen auch Suchmaschinen und KI-Assistenten stellen
Gerade der letzte Punkt wird wichtiger: Wer fragt, was ein Termin bei einer Heilpraktikerin in seiner Stadt kostet, bekommt Antworten aus Websites, die das klar beantworten. Mehr dazu auf der Seite KI-Sichtbarkeit für Heilpraktiker.
Wie stelle ich meine Honorare übersichtlich dar?
Am besten als kurze Liste mit Leistung, Dauer und Honorar. Bewährt haben sich diese Bausteine:
- Erstanamnese: Dauer und Honorar, mit einem Satz dazu, was in diesem Termin passiert
- Folgetermin: Dauer und Honorar
- Weitere Leistungen: zum Beispiel Kurzberatung, Telefontermin oder Hausbesuch, falls Sie diese anbieten
- Material und Mittel: ein Hinweis, ob diese gesondert berechnet werden
- Absagen: Ihre Regelung für kurzfristig abgesagte Termine
Nennen Sie feste Beträge oder einen engen Rahmen. Eine Spanne von bis zu einem doppelten Betrag hilft Interessenten kaum weiter. Platzieren Sie die Übersicht auf einer eigenen Seite oder im Bereich zum Ablauf und verlinken Sie sie aus dem Menü, damit sie schnell gefunden wird.
Was schreibe ich zur Kostenerstattung?
Ein kurzer, sachlicher Hinweis genügt: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und die Beihilfe erstatten je nach Tarif und Bestimmungen teilweise. Empfehlen Sie, die Erstattung vorab mit der eigenen Versicherung zu klären. Versprechen Sie keine bestimmte Erstattung, denn die hängt allein vom Vertrag des Patienten ab.
Unabhängig von der Website gilt: Wenn Sie wissen, dass die Kosten möglicherweise nicht vollständig von einem Dritten übernommen werden, informieren Sie Patienten vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten, so steht es in § 630c Absatz 3 BGB. Eine Honorarübersicht, die Sie zusätzlich ausgedruckt oder per E-Mail weitergeben, erleichtert das.
Welche Rolle spielt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)?
Das GebüH ist eine unverbindliche Orientierung, keine verpflichtende Gebührenordnung. Es geht auf Erhebungen unter Heilpraktikern in den 1980er-Jahren zurück, stammt in seiner Grundfassung aus dem Jahr 1985 und wurde mit der Umstellung auf den Euro lediglich umgerechnet. Eine reguläre Anpassung an die heutige Kostenentwicklung hat es nicht gegeben.
Ihr Honorar können Sie mit Ihren Patienten frei vereinbaren. Private Versicherungen und Beihilfestellen nutzen das GebüH aber häufig als Maßstab für die Erstattung. Deshalb ist es hilfreich, auf der Rechnung die GebüH-Ziffern anzugeben. Auf der Website reicht ein kurzer Satz, etwa: „Meine Honorare vereinbare ich frei. Auf der Rechnung gebe ich die Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker an, damit Sie sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.“
Was sollte ich bei der Honorarseite vermeiden?
- Rabatte oder zeitlich begrenzte Sonderpreise für Behandlungen, die zu Terminen drängen
- Formulierungen, die einen bestimmten Behandlungserfolg mit dem Honorar verknüpfen
- Veraltete Beträge, die nicht mehr zu dem passen, was Sie in der Praxis berechnen
- Versprechen, dass die Versicherung die Kosten übernimmt
- Eine Übersicht, die nur als PDF-Download existiert und auf dem Handy schwer lesbar ist
Und wenn ich meine Honorare lieber nicht nennen möchte?
Dann nennen Sie zumindest, wie Sie abrechnen und wovon das Honorar abhängt. Manche Praxen arbeiten sehr individuell und möchten deshalb keine festen Beträge veröffentlichen. Auch dann hilft ein Satz zum Ablauf der Abrechnung, zur Erstattung und das Angebot, die Kosten im Erstgespräch offen zu besprechen. Wichtig ist, dass niemand rätseln muss. Wenn Sie Ihre Honorare demnächst anpassen möchten, lesen Sie auch den Artikel Honorare erhöhen als Heilpraktiker.
Wo passt die Honorarübersicht in die Website?
Sie gehört zu den Grundbausteinen einer Praxiswebsite, gleich neben dem Ablauf des ersten Termins. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Artikel Was gehört auf die Website eines Heilpraktikers? Wenn Sie Hilfe bei Kalkulation und Darstellung möchten, schauen Sie auf die Seite Honorare für Heilpraktiker.
Sie möchten sehen, wie eine klare Honorarseite für Ihre Praxis aussehen könnte? Ich erstelle Ihnen gern eine kostenlose Musterseite, unverbindlich und passend zu Ihrem Angebot.